Wenn die Kasse nicht zahlt –
so findest du alternative Wege zur Hilfsmittel-Finanzierung
Du hast alles versucht – Antrag gestellt, Widerspruch eingelegt, Unterlagen ergänzt – und trotzdem wurde das Hilfsmittel für dein Kind abgelehnt? Das heißt nicht, dass du auf den Kosten sitzenbleiben musst. Es gibt verschiedene alternative Wege der Finanzierung, die du prüfen kannst – von staatlicher Unterstützung über Sozialämter bis hin zu Stiftungen oder Spendenaktionen.
Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir geben dir hier praxisnahe Tipps, an wen du dich wenden kannst, wenn Hilfsmittel nicht (vollständig) übernommen werden.
1. Sozialamt: Hilfe zur Teilhabe und Eingliederungshilfe
Wenn dein Kind eine Behinderung oder drohende Behinderung hat, kann das Sozialamt Hilfsmittel finanzieren, die die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Dies geschieht über die sogenannte Eingliederungshilfe nach dem SGB IX.
Wann greift Eingliederungshilfe?
Eingliederungshilfe soll Menschen mit Behinderung helfen, möglichst selbstständig zu leben und am Alltag teilzuhaben – etwa in Schule, Freizeit, Kommunikation, Bewegung oder sozialen Kontakten. Hilfsmittel fallen darunter, wenn sie dafür notwendig sind.
Typische Beispiele:
- Spezialrollstuhl für den Schulbesuch
- Kommunikationshilfen (z. B. Talker oder Tablet mit Sprach-App)
- Therapieräder oder Stehtrainer
- Angepasste Sitzsysteme für Schule oder Freizeit
👉 Wichtig: Das Hilfsmittel muss nicht medizinisch notwendig sein (das wäre Aufgabe der Krankenkasse), sondern der sozialen oder schulischen Teilhabe dienen.
Voraussetzungen
- Es liegt eine (drohende) körperliche, geistige oder seelische Behinderung vor
- Die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft ist eingeschränkt
- Das Hilfsmittel ist geeignet und notwendig, um diese Einschränkung auszugleichen
💡 Tipp: Es reicht aus, wenn die Beeinträchtigung dauerhaft besteht oder zu erwarten ist – z. B. bei Entwicklungsstörungen, Muskelerkrankungen oder Autismus.
Wird mein Einkommen geprüft?
- Bei minderjährigen Kindern, die zu Hause leben, werden Eltern finanziell meist nicht herangezogen.
- Eine Einkommens- und Vermögensprüfung erfolgt in der Regel erst bei volljährigen Personen oder stationären Leistungen.
Für Hilfsmittel bei Kindern ist das Einkommen der Eltern also meist kein Hinderungsgrund.
Antrag stellen – so geht’s
- Zuständiges Amt finden: Sozialamt oder Amt für Soziale Dienste am Wohnort
- Formloser Antrag: „Hiermit beantrage ich Eingliederungshilfe für mein Kind [Name, Geburtsdatum] zur Finanzierung des Hilfsmittels [Bezeichnung].“
- Begründung beifügen: Warum ist das Hilfsmittel notwendig?
- Unterlagen einreichen: Arztberichte, Therapieberichte, Kostenvoranschlag, ggf. Ablehnung der Krankenkasse
💡 Tipp: Die EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) unterstützt kostenlos beim Antrag.
Ablauf
- Prüfung der Voraussetzungen
- Bewertung der Eignung des Hilfsmittels
- Klärung, ob andere Kostenträger vorrangig zuständig sind
Nach einigen Wochen erhältst du einen Kostenübernahmebescheid oder eine anteilige Förderung.
2. Jugendamt: Hilfe für Kinder und Jugendliche
Bei seelischen oder psychischen Beeinträchtigungen kann das Jugendamt zuständig sein. Rechtsgrundlage ist § 35a SGB VIII.
Wann ist das Jugendamt zuständig?
- Das Kind ist unter 18 Jahre alt
- Es liegt eine (drohende) seelische Behinderung vor (z. B. Autismus, ADHS, Angststörungen)
- Die Teilhabe an Schule, Freizeit oder sozialen Kontakten ist eingeschränkt
Mögliche Hilfsmittel:
- Kommunikationshilfen
- Lern- und Unterstützungssoftware
- Hilfsmittel zur Förderung sozialer Teilhabe
Voraussetzungen & Nachweise
- Ärztliche oder psychologische Stellungnahme
- Einschätzung von Schule oder Therapeut:innen
- Begründung der Notwendigkeit
Einkommen & Kostenbeteiligung
Eltern werden bei Leistungen nach § 35a SGB VIII in der Regel nicht an den Kosten beteiligt.
Antrag stellen
- Kontaktaufnahme mit dem Jugendamt
- Beratungsgespräch
- Einreichen der Unterlagen
- Prüfung & schriftlicher Bescheid
💡 Tipp: Frag gezielt nach Fachstellen für Teilhabe oder seelische Gesundheit.
3. Pflegekasse: Pflegehilfsmittel prüfen
Bei vorhandenem Pflegegrad können Pflegehilfsmittel übernommen werden, z. B.:
- Pflegebetten, Lagerungshilfen, Inkontinenzmaterial
- Alltagshilfen wie Duschhocker oder mobile Rampen
💡 Tipp: Formloser Antrag mit der Begründung „zur Erleichterung der Pflege“ reicht oft aus.
4. Stiftungen: gezielte Unterstützung für Familien
- Aktion Mensch
- Stiftung Deutsches Hilfswerk
- Herzenssache e. V.
- BILD hilft e. V. „Ein Herz für Kinder“
- Kleine Patienten in Not e. V.
- Regionale Stiftungen
💡 Tipp: Nutze Portale wie stiftungen.org oder Foerderdatenbank.de.
5. Arbeitgeber, Vereine & lokale Aktionen
- Härtefallfonds von Arbeitgeber:innen
- Spendenaktionen von Vereinen
- Crowdfunding (z. B. Betterplace, GoFundMe)
6. Steuerliche Entlastungen
- Außergewöhnliche Belastungen
- Behinderten-Pauschbetrag
💡 Tipp: Steuerberatung oder Lohnsteuerhilfe nutzen.
7. Beratung & Unterstützung
- EUTB – bundesweit & kostenlos
- Sozialverbände wie VdK oder SoVD
- Familienberatungsstellen & Selbsthilfegruppen
8. Fazit
Wenn die Kasse „Nein“ sagt, ist das nicht das Ende. 💚
Es gibt viele Wege, ein Hilfsmittel trotzdem zu finanzieren – manchmal mit Unterstützung von Ämtern, manchmal über Stiftungen oder dein soziales Umfeld.
Wichtig ist, dranzubleiben und dir Unterstützung zu holen – denn du musst diesen Weg nicht allein gehen.
Tipps aus der Community
Wir sind derzeit auf der Suche nach alternativen Finanzierungsmöglichkeiten, da unsere Sofortorthese abgelehnt wurde. Der Auschschuss kann uns leider ebenfalls keine genehmigen.
Wir sind bei der PKV versichert und müssen leider viele Kosten selbst übernehmen, die die Kostenübernahme als Privatversicherte leider nicht so einfach ist.
Uns hatte damals ein Verein, bei dem wir Mitglied sind, die Kosten für eine GPS-Orthese vorübergehend subventioniert unter der Prämisse, dass wir einen Anwalt einschalten und die Kostenübernahme einfordern. Ein paar Jahre später hat dann die Krankenkasse die Kosten übernommen, nachdem der Gutachter die GPS-Orthese offiziell befürwortet hatte.