FiNiFuchs FAQ

Um dir den bestmöglichen Service zu bieten, haben wir eine Liste mit Antworten auf die häufigsten Fragen (FAQ) rund um FiNiFuchs zusammengestellt.

In unseren FAQ findest du Informationen zu verschiedenen Themen, wie beispielsweise zur Nutzung unserer Plattform, zur Suche nach Kinderhilfsmitteln, zur Kontaktaufnahme mit Herstellern oder Sanitätshäusern, zur Kostenübernahme durch Krankenkassen und vielem mehr. Wir haben die Fragen sorgfältig ausgewählt, um dir schnell und effizient die Antworten zu liefern, die du benötigst.

Unsere FAQ werden regelmäßig aktualisiert und erweitert, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und auf die Bedürfnisse unserer Nutzer einzugehen. Falls deine Frage nicht in den FAQ beantwortet wird oder du weitere Informationen benötigst, stehen wir dir selbstverständlich gerne zur Verfügung. Nutze dazu einfach unseren Chat oder schreibe uns eine E-Mail.

FiNiFuchs ist ein Information- und Bewertungsportal für Kinderhilfsmittel. Wir möchten klarstellen, dass FiNiFuchs selbst keine Hilfsmittel zum Verkauf anbietet. Unser Hauptziel ist es, Eltern bei der Suche nach den richtigen Hilfsmitteln für ihre Kinder zu unterstützen.

Es ist wichtig zu beachten, dass wir auf FiNiFuchs keine Preise für die Hilfsmittel auflisten. Die Preise von Hilfsmitteln können stark variieren und unterliegen oft Veränderungen. Es wäre für uns aus zeitlichen Gründen nicht möglich, die Preisangaben kontinuierlich zu aktualisieren. Daher konzentrieren wir uns darauf, umfassende Informationen über die Produkte bereitzustellen, damit Eltern die richtige Wahl für ihre Kinder treffen können.

FiNiFuchs steht für Transparenz, objektive Informationen und den Austausch von Erfahrungen zwischen Eltern. Unser Ziel ist es, Eltern dabei zu unterstützen, die bestmögliche Versorgung und Unterstützung für ihre Kinder zu finden.

Ihr könnt euch für die Erprobung eines Hilfsmittels direkt an den Hersteller wenden. Bei uns auf der Online-Messe für Kinderhilfsmittel findet ihr viele Kontaktdaten der Hersteller, die euch weiterhelfen können. Dort könnt ihr Informationen über die Produkte erhalten und gegebenenfalls eine Testmöglichkeit vereinbaren.

Alternativ könnt ihr euch auch an euer Sanitätshaus wenden. Die Mitarbeiter dort haben oft gute Kenntnisse über verschiedene Hilfsmittel und können euch bei der Auswahl und Erprobung unterstützen. Sie können euch auch dabei helfen, das passende Hilfsmittel zu bestellen und es entsprechend den Bedürfnissen eures Kindes anzupassen. Über die Sanitätshaussuche bei uns, könnt ihr nach einem passenden Sanitätshaus das Kinderversorgung anbeitet suchen.

Ja, ein Kinderhilfsmittel kann auch ohne eine spezifische Hilfsmittelnummer von der Krankenkasse übernommen werden. Die Hilfsmittelnummer dient in erster Linie der eindeutigen Identifizierung und Abrechnung von Hilfsmitteln. Allerdings bedeutet das Fehlen einer Hilfsmittelnummer nicht automatisch, dass die Kostenübernahme durch die Krankenkasse nicht möglich ist.

Die Krankenkassen prüfen bei der Antragsstellung für ein Kinderhilfsmittel verschiedene Faktoren, um zu entscheiden, ob eine Kostenübernahme erfolgt. Dazu gehören unter anderem medizinische Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Hilfsmittels. Auch die individuelle Situation des Kindes und der therapeutische Nutzen des Hilfsmittels werden berücksichtigt.

Es ist wichtig, dass Eltern bei der Beantragung eines Kinderhilfsmittels alle relevanten Informationen und ärztlichen Unterlagen bereitstellen, um die medizinische Notwendigkeit und den Nutzen des Hilfsmittels zu belegen. In einigen Fällen kann auch eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten notwendig sein, um die Kostenübernahme zu unterstützen.

Es empfiehlt sich, vor der Anschaffung eines Kinderhilfsmittels immer Rücksprache mit der Krankenkasse zu halten und den Antrag auf Kostenübernahme einzureichen. Jede Krankenkasse kann ihre eigenen Richtlinien und Bestimmungen haben, daher ist es wichtig, sich direkt bei der zuständigen Krankenkasse über die genauen Voraussetzungen für eine Kostenübernahme zu informieren.

  1. Sanitätshäuser: Kontakte von örtlichen Sanitätshäusern, die auf Kinderhilfsmittel spezialisiert sind, findest du zum Beispiel hier bei uns (zu den Sanitätshäusern). Du kannst direkt Kontakt mit ihnen aufnehmen, um ein Angebot anzufordern. Die Mitarbeiter im Sanitätshaus können dich auch beraten und bei der Auswahl des passenden Hilfsmittels für dein Kind unterstützen.

  2. Hersteller oder Vertriebspartner: Viele Hersteller von Kinderhilfsmitteln oder deren Vertriebspartner bieten direkte Unterstützung und Beratung an. Auf der Messe für Kinderhilfsmittel findest du viele Kontaktdaten, über die du Informationen oder ein individuelles Angebot anfordern kannst. Du kannst auch telefonisch oder per E-Mail mit ihnen in Kontakt treten.

Ein Rezept für ein Kinderhilfsmittel kann in der Regel von verschiedenen medizinischen Fachkräften ausgestellt werden. Hier sind einige Möglichkeiten, von wem du ein Rezept erhalten könntest:

  1. Kinderarzt oder Kinderärztin: Der Kinderarzt oder die Kinderärztin ist oft die erste Anlaufstelle, wenn es um die Verschreibung von Kinderhilfsmitteln geht. Sie können die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels beurteilen und ein entsprechendes Rezept ausstellen.

  2. Fachärzte: Je nach Art des Kinderhilfsmittels kann es erforderlich sein, einen Facharzt zu konsultieren. Zum Beispiel kann ein Orthopäde ein Rezept für orthopädische Hilfsmittel wie Orthesen oder Gehhilfen ausstellen. Ein Augenarzt kann bei der Verschreibung von Sehhilfen oder Augenprothesen behilflich sein.

  3. Therapeuten: Ergotherapeuten, Physiotherapeuten oder Logopäden können ebenfalls Hilfsmittel verschreiben, die im Rahmen ihrer therapeutischen Maßnahmen für das Kind benötigt werden. Sie haben oft einen umfassenden Einblick in die Bedürfnisse des Kindes und können geeignete Hilfsmittel empfehlen und verschreiben.

Es ist wichtig, mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten zu kommunizieren und ihnen die spezifischen Bedürfnisse deines Kindes zu schildern. Sie können die medizinische Notwendigkeit des Hilfsmittels beurteilen und ein entsprechendes Rezept ausstellen.

Der Hersteller für ein bestimmtes Hilfsmittel steht bei uns immer direkt unter dem Produktnamen. Wir legen großen Wert darauf, klare und transparente Informationen bereitzustellen. Bei vielen Produkten ist der Herstellername sogar direkt mit der Webseite des Herstellers verlinkt, sodass du schnell und einfach weitere Informationen erhalten kannst.

Falls du auf unserer Plattform nicht direkt zur Herstellerseite gelangst, bieten wir eine alternative Möglichkeit, die Kontaktdaten des Herstellers zu finden. Unsere Online-Messe für Kinderhilfsmittel enthält eine umfangreiche Liste von Herstellern. Dort findest du Informationen zu den einzelnen Kinderhilfsmittel-Herstellern und deren Kontaktdaten. So kannst du direkt mit dem Hersteller in Verbindung treten, um weitere Informationen oder ein individuelles Angebot anzufordern.

Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir dir gerne zur Seite und unterstützen dich auf deiner Suche, schreibe uns gerne eine E-Mail oder in den Chat.

Ja, Kinderhilfsmittel können auch privat gekauft werden. Wenn du ein bestimmtes Hilfsmittel für dein Kind benötigst und es privat erwerben möchtest, hast du grundsätzlich die Möglichkeit, es direkt beim Hersteller, in Sanitätshäusern oder auch online zu kaufen.

Es gibt verschiedene Gründe, warum Eltern sich für den privaten Kauf von Kinderhilfsmitteln entscheiden. Manchmal möchten sie die Flexibilität haben, ein bestimmtes Modell oder eine spezifische Marke zu wählen, die möglicherweise nicht von der Krankenkasse abgedeckt wird. In anderen Fällen kann es sein, dass die Beschaffung über die Krankenkasse zu lange dauert oder bestimmte Anforderungen nicht erfüllt werden.

Beim privaten Kauf von Kinderhilfsmitteln solltest du jedoch bedenken, dass die Kosten in der Regel nicht von der Krankenkasse übernommen werden. Du bist selbst für die Finanzierung verantwortlich. Es ist wichtig, die Preise und Angebote verschiedener Anbieter zu vergleichen, um die beste Lösung für dich und dein Kind zu finden.

Es empfiehlt sich auch, vor dem Kauf eines Kinderhilfsmittels Rücksprache mit dem behandelnden Arzt oder Therapeuten zu halten, um sicherzustellen, dass das ausgewählte Hilfsmittel den Bedürfnissen deines Kindes entspricht und einen therapeutischen Nutzen hat.

Hier ist eine mögliche Abfolge für die Kinderhilfsmittelverordnung nach der Diagnose:

  1. Diagnosestellung: Nachdem die Diagnose für das Kind gestellt wurde, besprecht mit dem behandelnden Arzt die möglichen Hilfsmittel, die für die Bedürfnisse des Kindes erforderlich sein könnten.
  2. Arztbesuch: Vereinbart Sie einen Termin mit dem behandelnden Arzt, um die Hilfsmittelverordnung zu besprechen. Der Arzt wird den Bedarf an Hilfsmitteln bewerten und eine entsprechende Verordnung ausstellen.
  3. Physiotherapiebehandlung: Wenn physiotherapeutische Maßnahmen Teil der Behandlung des Kindes sind, lasst euch einen Termin bei einem Physiotherapeuten geben. Der Physiotherapeut kann den Bedarf an speziellen Hilfsmitteln oder Therapiegeräten beurteilen und Empfehlungen aussprechen.
  4. Auswahl des Sanitätshauses: Sucht nach einem Sanitätshaus, das auf Kinderhilfsmittel spezialisiert ist und eine breite Palette an Hilfsmitteln anbietet. Fragt Sie nach Empfehlungen von Ihrem Arzt, Physiotherapeuten, anderen Eltern mit ähnlichen Erfahrungen oder hier bei uns bei der Sanitätshaussuche.
  5. Beratungsgespräch im Sanitätshaus: Vereinbart einen Termin im ausgewählten Sanitätshaus, um die Verordnung und die spezifischen Bedürfnisse Eures Kindes zu besprechen. Das Sanitätshaus wird helfen, die richtigen Hilfsmittel auszuwählen und die Anpassungen oder individuellen Anforderungen zu berücksichtigen.
  6. Beantragung der Kostenübernahme: Das Sanitätshaus unterstützt Euch bei der Beantragung der Kostenübernahme bei der zuständigen Krankenkasse oder anderen Leistungsträgern. Dazu gehören das Ausfüllen der erforderlichen Antragsformulare und das Einreichen der Verordnung sowie anderer relevanten Unterlagen.
  7. Genehmigungsprozess: Nachdem der Antrag eingereicht wurde, wird die Krankenkasse oder der Leistungsträger den Antrag prüfen. Möglicherweise wird eine weitere ärztliche Begutachtung oder weitere Informationen angefordert. Es kann einige Zeit dauern, bis eine Entscheidung getroffen wird.
  8. Lieferung und Anpassung der Hilfsmittel: Wenn die Kostenübernahme genehmigt wurde, wird das Sanitätshaus die Hilfsmittel bestellen und gemäß den individuellen Bedürfnissen Eures Kindes anpassen. Stellt sicher, dass Ihr eine umfassende Einweisung in die Nutzung der Hilfsmittel erhaltet.
  9. Follow-up und Anpassungen: Überprüft regelmäßig mit dem Sanitätshaus und den Ttherapeuten, ob die Hilfsmittel und Therapiegeräte noch den Bedürfnissen Eures Kindes entsprechen. Gegebenenfalls können Anpassungen, Reparaturen oder Aktualisierungen erforderlich sein.


Es ist wichtig zu beachten, dass die genaue Abfolge und die erforderlichen Schritte je nach Land, Gesundheitssystem und individueller Situation variieren können.

Als Eltern eines behinderten Kindes stehen dir verschiedene Formen der Unterstützung zur Verfügung. Die genauen Möglichkeiten variieren je nach Land, Region und individueller Situation. Hier sind einige häufige Unterstützungsleistungen, die du beantragen kannst:

  1. Eingliederungshilfe: Eingliederungshilfe ist eine finanzielle Unterstützung, die Familien mit einem behinderten Kind dabei hilft, die zusätzlichen Kosten im Zusammenhang mit der Behinderung zu tragen. Dies kann beispielsweise Ausgaben für Therapien, Hilfsmittel, spezielle Betreuung oder Umbaumaßnahmen im Wohnbereich umfassen. Informationen und Anträge für Eingliederungshilfe erhältst du bei den zuständigen Sozial- oder Jugendämtern.

  2. Pflegegeld: Je nach Schweregrad der Behinderung deines Kindes kannst du möglicherweise Pflegegeld beantragen. Pflegegeld ist eine finanzielle Unterstützung, die dazu dient, die zusätzliche Pflege und Betreuung des Kindes zu ermöglichen. Die genauen Voraussetzungen und Antragsverfahren variieren von Land zu Land.

  3. Frühförderung: Frühförderung bietet spezialisierte Unterstützung und Förderung für Kinder mit Entwicklungsverzögerungen oder Behinderungen. Durch Frühförderung erhalten Kinder gezielte therapeutische Interventionen und Unterstützung in den Bereichen Sprache, Motorik, kognitive Entwicklung und soziale Fähigkeiten. Informiere dich über die Möglichkeiten der Frühförderung in deiner Region und wie du diese beantragen kannst.

  4. Integrations- oder Inklusionshilfen: Wenn dein Kind eine Schule oder Kindertagesstätte besucht, kannst du zusätzliche Integrations- oder Inklusionshilfen beantragen. Diese Hilfen umfassen zum Beispiel die Bereitstellung von Schulbegleitern, barrierefreien Zugang zur Bildung oder individuelle Fördermaßnahmen. Informiere dich bei der Schule oder dem zuständigen Bildungsamt über die Möglichkeiten und das Antragsverfahren.

  5. Beratungs- und Unterstützungsangebote: Neben finanzieller Unterstützung gibt es oft Beratungsstellen und Organisationen, die Familien von behinderten Kindern mit Informationen, Beratung und Unterstützung zur Seite stehen. Diese Angebote umfassen zum Beispiel Beratung zu rechtlichen Fragen, Hilfe bei Antragsverfahren, Unterstützung in der Erziehung und psychosoziale Begleitung.

Es ist ratsam, dich frühzeitig über die möglichen Unterstützungsleistungen in deinem Land oder deiner Region zu informieren. Wende dich an das zuständige Sozial- oder Jugendamt, an spezialisierte Beratungsstellen oder an Organisationen, die sich auf die Unterstützung von Familien mit behinderten Kindern spezialisiert haben. Dort erhältst du detaillierte Informationen zu den verschiedenen Unterstützungsmöglichkeiten und den erforderlichen Antragsverfahren.

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welche Unterstützungsleistungen kann ich als eltern

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