Windeln und co. beantragen

Mehr als Windeln – so klappt die Inkontinenzversorgung für dein Kind


Wenn dein Kind aufgrund einer Behinderung Windeln, Katheter oder andere Inkontinenzprodukte braucht, ist das oft mit vielen Fragen verbunden: Wer zahlt was? Ab wann? Und wie kommst du überhaupt an die passenden Hilfsmittel? In unserem Magazinartikel erfährst du, was dir zusteht – von Windeln über Katheter bis zur transanalen Irrigation.


Was bedeutet Inkontinenz eigentlich?


Inkontinenz heißt, dass Urin oder Stuhl nicht bewusst zurückgehalten oder entleert werden kann. Man unterscheidet zwei Hauptformen:

  • Harninkontinenz: unkontrollierter Urinverlust oder fehlende Blasenentleerung.
  • Stuhlinkontinenz: unkontrollierte oder unvollständige Darmentleerung.

Beide Formen können einzeln oder gemeinsam auftreten – z. B. bei neurologischen Erkrankungen, Entwicklungsverzögerungen oder Muskelstörungen.


Welche Inkontinenzprodukte gibt es?


Inkontinenzmaterial ist ein Sammelbegriff für medizinische Hilfsmittel, die bei Harn- oder Stuhlinkontinenz unterstützen. Dabei gibt es drei große Gruppen – und oft braucht dein Kind eine Kombination aus mehreren:


1. Aufsaugende Hilfsmittel

➡️ Produktgruppe 15 im Hilfsmittelverzeichnis der GKV

Diese nehmen Urin oder Stuhl auf und schützen Kleidung und Bett:

  • Windeln und Pants (Tag und Nacht)
  • Einlagen und anatomische Vorlagen
  • Fixier- oder Netzhosen
  • Bettschutzeinlagen


2. Ableitende Hilfsmittel

➡️ Produktgruppe 29 – Harnableitung und -aufbewahrung

Wenn die Blase nicht kontrolliert entleert werden kann, kommen diese Produkte zum Einsatz:

  • Einmalkatheter (z. B. bei intermittierendem Katheterismus)
  • Dauerkatheter mit Urinbeutel
  • Urinalkondome (bei Jungen)
  • Nacht- oder Beinbeutel

Diese Hilfsmittel sind häufig notwendig bei Kindern mit neurogener Blasenstörung, z. B. bei Spina bifida.


3. Unterstützende Systeme bei Stuhlinkontinenz

➡️ Transanale Irrigation (TAI)

Bei einer gestörten Darmentleerung kann der Enddarm mit Wasser gespült werden, um Stuhlgang kontrolliert auszulösen. Bekannte Systeme:

  • Peristeen®
  • Qufora®
  • IryPump®

Sie bestehen aus Katheter, Ballon und Spüleinheit – und sind auch für Kinder und Jugendliche zugelassen. Damit lassen sich unkontrollierte Stuhlabgänge vermeiden und Hautprobleme deutlich reduzieren.


Wer zahlt was?
 

  • Krankenkasse (GKV): übernimmt medizinisch notwendige Hilfsmittel – aufsaugend, ableitend, irrigationsbezogen.
  • Pflegekasse: zahlt zusätzlich die 40-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch.
  • Private Krankenversicherung (PKV): erstattet meist gegen Rechnung – am besten vorab prüfen.


Voraussetzungen für die Kostenübernahme
 

Damit du die Produkte über die Krankenkasse bekommst, brauchst du eine ärztliche Verordnung. Wichtig ist, dass sie konkret formuliert ist:

  • Diagnose (z. B. neurogene Blasen- oder Darmfunktionsstörung)
  • genaue Bezeichnung des Hilfsmittels
  • Begründung der Notwendigkeit (z. B. Infektionsprophylaxe, Vermeidung von Hautschäden)
  • Menge und Zeitraum

Bei dauerhaftem Bedarf kannst du eine Dauerverordnung beantragen – so musst du nicht ständig neue Rezepte besorgen.


Ab wann übernimmt die Kasse die Kosten?


In der Regel zahlen Krankenkassen die Inkontinenzversorgung ab dem dritten Lebensjahr, weil jüngere Kinder normalerweise noch Windeln tragen.

Aber: Wenn dein Kind aufgrund einer Behinderung dauerhaft Inkontinenz hat, ist die Kostenübernahme auch früher möglich. Entscheidend ist, dass der Arzt klar dokumentiert, dass es sich um eine krankheitsbedingte (pathologische) Inkontinenz handelt.


Die 40-Euro-Pauschale für Pflegehilfsmittel


Wenn dein Kind einen Pflegegrad hat, bekommst du monatlich bis zu 40 € für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch (§ 40 Abs. 2 SGB XI). Dazu gehören:

  • Einmalhandschuhe
  • Desinfektionsmittel
  • Bettschutzeinlagen
  • Schutzkleidung oder Hygienetücher

Diese Pauschale kommt zusätzlich zur Inkontinenzversorgung. Viele Sanitätshäuser oder Online-Anbieter übernehmen die Antragstellung – du bekommst dann monatlich eine fertige Box zugeschickt.


Wenn die Kasse nicht alles zahlt
 

Manchmal bewilligen Krankenkassen nur einen Teil der Versorgung. Das hilft:

  • ärztliche Begründung ergänzen lassen
  • kurzes Verbrauchs- oder Alltagstagebuch führen
  • Widerspruch einlegen – gern mit Unterstützung von Elternverbänden oder Sozialdiensten


Fazit


Windeln, Katheter oder transanale Irrigation – all diese Produkte sind medizinisch notwendige Hilfsmittel. Mit einer guten Verordnung, klaren Begründung und etwas Durchhaltevermögen bekommst du die Versorgung, die dein Kind braucht.

Besteht zusätzlich ein Pflegegrad, kannst du die 40-Euro-Pauschale nutzen. So wird der Alltag etwas leichter – und du kannst dich auf das konzentrieren, was wirklich zählt: dein Kind und euer Familienleben.


Tipps aus der Community
 

Manche Städte und Landkreise unterstützen uns Familien mit einem inkontinenten Kind beim Thema Müllentsorgung. 
Manchmal gibt es eine größere Restmülltonne oder sogar eine Ermäßigung der Müllgebühr, wenn durch Windeln oder Inkontinenzmaterial mehr Abfall entsteht.
Diese Regelungen heißen z.B. „Pflegefalltonne“ oder „Sonderregelung bei Pflegebedürftigkeit“.
Fragt beim örtlichen Entsorgungsbetrieb oder Abfallamt nach – oft reicht ein kurzer Nachweis über den Mehrbedarf.

 

Wir benutzen die Molicare Windeln in Größe S.

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