Widerspruch einlegen
Widerspruch bei abgelehntem Hilfsmittel – so klappt’s Schritt für Schritt
Wenn die Krankenkasse oder Versicherung ein Hilfsmittel für dein Kind mit Behinderung ablehnt, ist das erstmal ein Dämpfer. Aber: Eine Ablehnung heißt nicht automatisch „Ende der Geschichte“. In vielen Fällen lohnt sich ein Widerspruch – und mit der richtigen Vorbereitung hast du gute Chancen, dass dein Anliegen doch noch genehmigt wird.
Hier erfährst du, wie du am besten vorgehst – für gesetzlich (GKV) und privat (PKV) Versicherte.
Wichtig: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Wir geben dir hier praktische Infos und Tipps aus der Praxis. Wenn du dir unsicher bist, wende dich bitte an eine Beratungsstelle, einen Sozialverband oder eine Anwältin bzw. einen Anwalt mit Erfahrung im Sozial- oder Versicherungsrecht.
1. Warum wurde der Antrag überhaupt abgelehnt?
Eine Ablehnung klingt hart, bedeutet aber meistens nur: Der Kasse oder Versicherung fehlen Informationen oder Belege. Typische Gründe sind zum Beispiel:
- Das Hilfsmittel wird als nicht notwendig oder zu teuer eingestuft („ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ gilt bei der GKV).
- Es fehlen Unterlagen – etwa die ärztliche Verordnung oder eine Begründung.
- Es wird eine günstigere Alternative vorgeschlagen.
- Bei der PKV: Der Tarif deckt das Hilfsmittel nicht oder es gilt als „nicht medizinisch notwendig“.
Das Gute: All das lässt sich oft mit einer guten Begründung oder ergänzenden Unterlagen korrigieren.
2. Erstmal: Bescheid prüfen & Frist merken
Bevor du loslegst, nimm dir den Ablehnungsbescheid genau vor.
- Stehen alle Daten drauf? (Datum, Name, Aktenzeichen, Begründung)
- Ist eine Rechtsbehelfsbelehrung enthalten? (Da steht, bis wann du Widerspruch einlegen kannst.)
Fristen im Überblick
- GKV: Ein Monat Zeit, wenn eine Belehrung dabei ist. Fehlt sie, kann die Frist bis zu ein Jahr betragen.
- PKV: Keine feste Frist – aber je schneller, desto besser.
Tipp: Notiere das Datum des Posteingangs und sende den Widerspruch am besten per Einschreiben oder Fax mit Sendebericht – so kannst du den Eingang nachweisen.
3. So schreibst du den Widerspruch
Der Widerspruch muss schriftlich sein – also per Brief oder Fax. Eine E-Mail reicht meist nicht.
Das gehört rein:
- Dein Name, Anschrift, Versicherungsnummer
- Datum und Aktenzeichen des Bescheids
- Kurze Einleitung: „Hiermit lege ich Widerspruch gegen den Bescheid vom … (Aktenzeichen …) ein, mit dem mein Antrag auf … (Hilfsmittel) abgelehnt wurde.“
- Wenn du noch Unterlagen nachreichen willst, schreib: „Begründung und Nachweise folgen.“
Jetzt wird’s wichtig: die Begründung
Erkläre in einfachen Worten, warum dein Kind genau dieses Hilfsmittel braucht:
- Was kann dein Kind ohne das Hilfsmittel nicht tun?
- Wie würde es den Alltag erleichtern oder die Teilhabe ermöglichen?
- Gibt es eine ärztliche Stellungnahme oder ein Gutachten? Dann unbedingt beilegen oder erwähnen.
- Falls die Krankenkasse etwas übersehen hat, sag’s ruhig direkt: „In Ihrem Bescheid wurde nicht berücksichtigt, dass …“
Bleib dabei sachlich, aber klar. Und: Schreib ruhig aus deiner Elternperspektive – das zeigt, wie wichtig das Hilfsmittel im Alltag wirklich ist.
4. Und was passiert nach dem Widerspruch?
Bei der GKV prüft die Krankenkasse den Antrag nochmal. Wenn sie merkt, dass sie sich geirrt hat, kann sie dem Widerspruch direkt stattgeben. Wenn nicht, geht der Fall an den Widerspruchsausschuss – der entscheidet dann offiziell. Das dauert in der Regel bis zu drei Monate.
Wird der Widerspruch auch dort abgelehnt, bekommst du einen neuen Bescheid. Dann kannst du (wenn du magst) Klage beim Sozialgericht einreichen. Das ist kostenlos und ohne Anwaltszwang – du darfst das also auch selbst machen.
5. Unterschiede zwischen GKV und PKV
GKV
- Grundlage ist das Sozialgesetzbuch (SGB V).
- Die Leistung muss „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein.
- Du hast ein gesetzliches Widerspruchsrecht – also: unbedingt nutzen!
PKV
- Es zählt, was im Vertrag steht.
- Prüfe, ob dein Tarif das Hilfsmittel abdeckt.
- Hier hilft oft, sich auf die „medizinische Notwendigkeit“ zu berufen.
Tipp: Vor einem Antrag kann man in der PKV eine Leistungsanfrage stellen – das spart später Diskussionen.
6. Deine Widerspruchs-Checkliste
- Ablehnungsbescheid prüfen (Datum, Begründung, Aktenzeichen)
- Frist notieren
- Ärztliche Stellungnahme oder Befund einholen
- Widerspruchsschreiben formulieren
- Unterlagen beifügen (Verordnung, Gutachten, Herstellerinfos)
- Versandnachweis sichern (Einschreiben/Fax)
- Entscheidung abwarten (ca. 3 Monate)
- Wenn nötig: Widerspruchsbescheid prüfen und ggf. Klage einreichen
7. Tipps aus der Praxis
- Sei beim Antrag schon gründlich: Je genauer du erklärst, wofür das Hilfsmittel gebraucht wird, desto kleiner ist das Risiko einer Ablehnung.
- Ärztliche Unterstützung nutzen: Lass dir vom Arzt oder von der Therapeutin genau beschreiben, warum dein Kind dieses Hilfsmittel braucht.
- Zeig den Alltag: Beschreib, was ohne das Hilfsmittel schwierig oder unmöglich ist – das macht den Bedarf greifbar.
- Alles dokumentieren: Heb Kopien, Nachweise und Mails auf. Das hilft, wenn’s später Fragen gibt.
- Dranbleiben lohnt sich: Viele Widersprüche führen am Ende zur Genehmigung.
- Hol dir Hilfe: Sozialverbände, Elterninitiativen oder die Unabhängige Patientenberatung unterstützen kostenlos.
8. Fazit
Ein abgelehnter Antrag ist kein Schlussstrich – sondern ein Hinweis, dass noch etwas fehlt. Mit einem klaren Widerspruch, den richtigen Unterlagen und einer guten Begründung hast du als Elternteil gute Chancen, dass dein Kind das Hilfsmittel bekommt, das es wirklich braucht.
Bleib dran – du kennst dein Kind am besten.
Tipps aus der Community
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