Freiheitsentziehende Maßnahmen

Zwischen Schutz, Hilfsmitteln und dem Recht auf Selbstbestimmung
 

Hilfsmittel gehören für viele Familien mit Kindern mit Behinderung ganz selbstverständlich zum Alltag. Sie sollen unterstützen, Sicherheit geben und Teilhabe ermöglichen. Doch manche Maßnahmen bewegen sich in einem sensiblen Grenzbereich: Dort, wo Hilfe nicht mehr nur unterstützt, sondern Bewegungsfreiheit einschränkt oder den Willen eines Kindes übergeht, sprechen Fachleute von freiheitsentziehenden Maßnahmen – kurz FEM.

Gerade im inklusiven Familienleben wirft das schwierige Fragen auf:
Wie viel Sicherung ist notwendig?
Wann wird aus Schutz ein Freiheitsentzug?
Und wie lassen sich Sicherheit und Selbstbestimmung miteinander vereinbaren?


Was sind freiheitsentziehende Maßnahmen (FEM)?


Freiheitsentziehende Maßnahmen sind Eingriffe, die die körperliche Bewegungsfreiheit oder die Entscheidungsfreiheit eines Kindes einschränken – unabhängig davon, ob sie gut gemeint sind oder der Sicherheit dienen sollen.

Dazu können gehören:

  • Fixierungen mit Gurten am Bett, Stuhl oder Rollstuhl
  • Bettgitter, die ein selbstständiges Aufstehen verhindern
  • Tische oder Vorrichtungen, aus denen sich ein Kind nicht selbst befreien kann
  • Abschließen von Räumen oder Türen
  • Wegnahme wichtiger Hilfsmittel (z. B. Gehhilfen)
  • sedierende Medikamente, die Verhalten oder Bewegungsdrang unterdrücken

Wichtig ist: Nicht jede sichernde Maßnahme ist automatisch eine FEM.
Entscheidend ist immer:

  • Kann sich das Kind der Situation entziehen?
  • Entspricht die Maßnahme dem erkennbaren Willen des Kindes?
  • Gibt es mildere Alternativen?


Hilfsmittel: Unterstützung oder Freiheitsbeschränkung?


Hilfsmittel stehen häufig im Zentrum dieses Spannungsfeldes. Ein Beispiel:
Ein spezieller Sitz mit Gurt kann einem Kind helfen, stabil zu sitzen, am Tisch zu spielen oder zu essen – das kann Teilhabe ermöglichen. Wird derselbe Gurt jedoch so eingesetzt, dass das Kind nicht mehr aufstehen kann, obwohl es das möchte, kann daraus eine freiheitsentziehende Maßnahme werden.

Der Unterschied liegt nicht im Hilfsmittel selbst, sondern in:

  • der Anwendung
  • der Dauer
  • dem Zweck
  • und dem Willen des Kindes

Hilfsmittel sollen befähigen – nicht festhalten.


Rechtlicher Rahmen: Was gilt in Deutschland?


In Deutschland ist der Schutz von Kindern vor ungerechtfertigtem Freiheitsentzug gesetzlich klar geregelt.

Familiengerichtliche Genehmigung

Freiheitsentziehende Maßnahmen bei Kindern, die länger andauern oder regelmäßig angewendet werden, benötigen in vielen Fällen eine Genehmigung durch das Familiengericht.
Das gilt insbesondere für Maßnahmen in:

  • Einrichtungen der Behindertenhilfe
  • Jugendhilfeeinrichtungen
  • Pflege- und Betreuungseinrichtungen

Das Gericht prüft:

  • Ist die Maßnahme notwendig?
  • Ist sie verhältnismäßig?
  • Gibt es Alternativen?
  • Dient sie tatsächlich dem Kindeswohl?

Bundesweit einheitlich – unterschiedlich in der Praxis

Die Genehmigungspflicht für FEM ist bundesweit geregelt. Es gibt keine unterschiedlichen Landesgesetze dazu.
Allerdings kann sich die Praxis der Gerichte regional unterscheiden – etwa darin, wie streng geprüft wird oder wie schnell Entscheidungen getroffen werden.


FEM in Intensivpflege, Kurzzeitpflege & Hospiz


Wo treten besondere Herausforderungen auf?

  • Kinderintensivpflegedienste
  • Kurzzeitpflegeeinrichtungen
  • Kinderhospize

Warum ist das Thema dort besonders sensibel?

  • Kinder sind häufig an medizinische Geräte angeschlossen
  • Sicherheitsmaßnahmen können lebensnotwendig erscheinen
  • Betreuungssituationen wechseln
  • Aufenthalte sind teils kurzfristig oder zeitlich begrenzt

Was gilt auch hier?

  • Sicherheit rechtfertigt nicht automatisch Freiheitsentzug
  • Maßnahmen dürfen nicht aus Routine oder organisatorischen Gründen erfolgen
  • Auch in diesen Settings gilt der Grundsatz des mildesten Mittels
  • Eltern müssen informiert und einbezogen werden
  • Bei echten FEM kann eine familiengerichtliche Genehmigung erforderlich sein – auch bei kurzen Aufenthalten

Besonders wichtig:
Schützende Lagerung oder engmaschige Begleitung ≠ Fixierung gegen den Willen des Kindes.
Die Grenze muss individuell geprüft werden.


Wer trägt Verantwortung?


Die Verantwortung für freiheitsentziehende Maßnahmen liegt nicht allein bei den Eltern.
Auch Pflegedienste, Einrichtungen und Fachkräfte tragen eine eigene rechtliche und fachliche Verantwortung, FEM zu vermeiden, Alternativen zu prüfen und Genehmigungen einzuholen.

Eltern dürfen und sollen:

  • Fragen stellen
  • Zweifel äußern
  • Transparenz einfordern

Das ist kein Misstrauen – sondern gelebte Fürsorge.


Was Eltern konkret tun können


Gerade vor einem Aufenthalt in einer Einrichtung oder bei Beginn einer intensiven Versorgung kann es helfen, folgende Punkte anzusprechen:

  • Welche Sicherungsmaßnahmen sind üblich?
  • Wann wird von einer FEM gesprochen?
  • Wie wird der Wille meines Kindes wahrgenommen?
  • Gibt es Konzepte zur Vermeidung von FEM?
  • Wer beantragt ggf. eine gerichtliche Genehmigung?
  • Wie werde ich informiert, wenn sich etwas ändert?

Klare Absprachen schützen alle Beteiligten – vor allem aber das Kind.


Fazit: 
Schutz ja – aber nicht um jeden Preis


Kinder mit Behinderung brauchen Schutz, Unterstützung und manchmal auch besondere Sicherung.
Aber sie haben ebenso ein Recht auf Selbstbestimmung, Würde und Mitbestimmung.

Freiheitsentziehende Maßnahmen dürfen niemals zur Gewohnheit werden – auch dann nicht, wenn sie gut gemeint sind.
Denn echte Unterstützung bedeutet nicht, Kinder festzuhalten, sondern ihnen so viel Freiheit wie möglich und so viel Schutz wie nötig zu geben.

 

Tipps aus der Community


„Uns hat geholfen, genau hinzuschauen: Warum wird eine Sicherung eingesetzt? Wenn es nur um Organisation oder Ruhe ging, haben wir gemeinsam mit der Einrichtung nach Alternativen gesucht.“

„Wir beziehen unser Kind – so gut es geht – immer mit ein. Auch kleine Zeichen oder Reaktionen helfen zu verstehen, was sich richtig oder falsch anfühlt.“

„Für uns war der wichtigste Schritt, unser Bauchgefühl ernst zu nehmen. Wenn sich etwas nicht richtig angefühlt hat, haben wir darüber gesprochen – auch wenn es unbequem war.“

“Das Unruhebett von KayserBetten hat uns die Nächte und unseren Schlaf gerettet.”